Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgelds zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besuchern ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des TIP Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Das TIP behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 5.3.getroffenen Regelungen vom TIP zurückgenommen. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen. Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.